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   BGH, 08.09.1993 - 5 AR Vollz. 37/93   

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BGH, 08.09.1993 - 5 AR Vollz. 37/93 (https://dejure.org/1993,13049)
BGH, Entscheidung vom 08.09.1993 - 5 AR Vollz. 37/93 (https://dejure.org/1993,13049)
BGH, Entscheidung vom 08. September 1993 - 5 AR Vollz. 37/93 (https://dejure.org/1993,13049)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt für die Beurteilung der Sachlage und Rechtslage hinsichtlich einer Gewährung von Vollzugslockerungen

 
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  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus BGH, 08.09.1993 - 5 AR Vollz. 37/93
    Auf Antrage des Generalbundesanwalts hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mitgeteilt, daß es sich nunmehr im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 61, 176, 191 f.), wonach bei behördlichem Beurteilungsspielraum auf die Sach- und Rechtslage zu dem Zeitpunkt abzustellen sei, in welchem die Behörde ihre Entscheidung getroffen habe, der Rechtsansicht des vorlegenden Oberlandesgerichts Karlsruhe anschließe.
  • OLG Frankfurt, 18.10.1985 - 3 Ws 819/85
    Auszug aus BGH, 08.09.1993 - 5 AR Vollz. 37/93
    Der vorlegende Senat sieht sich an einer entsprechenden Entscheidung aber durch einen Beschluß des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (NStZ 1986, 240) gehindert, wonach es in Fällen eines Verpflichtungsantrags nach § 109 Abs. 1 Satz 2 StVollzG für den Erfolg des Antrags auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ankommen soll.
  • OLG Celle, 03.10.1988 - 1 Ws 222/88
    Auszug aus BGH, 08.09.1993 - 5 AR Vollz. 37/93
    Es ist in Übereinstimmung mit Entscheidungen des Oberlandesgerichts Celle (NStZ 1989, 198 f.) und des Kammergerichts (ZfStrVO 1989, 374 f.) der Auffassung, bei der Beurteilung der Sachund Rechtslage durch das Gericht sei auf den Zeitpunkt abzustellen, in welchem die letzte Vollzugsbehörde entschieden habe.
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